Mitteilung der Technischen Kommission des Deutschen Schützenbundes
Nutzungsdauer von Druckkartuschen
Aufgrund der momentan großen Verunsicherung im Hinblick auf die Nutzung von
Druckkartuschen (Druckluftkartuschen auch als Preßluftkartuschen bezeichnet bzw.
Druckgaskartuschen auch als Gaskartuschen oder CO2 Kartuschen bezeichnet) beachten Sie
bitte die folgenden Ausführungen:
Auszug aus der Sportordnung: gültig ab 01.01.2010
0.5.1.2.1 Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche bzw. Druckgaskartusche allein
verantwortlich. Druckluftkartuschen bzw. Druckgaskartuschen mit abgelaufener
Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.
Auszug aus der Ausschreibung zur Deutschen Meisterschaft 2009:
5.8.3 Der Schütze ist für seine Druckluft- / Gaskartusche alleine veranwortlich. Kartuschen
mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer
von Druckluftkartuschen und Gaskartuschen wird bei der Waffenkontrolle und am
Schützenstand überprüft.
Nach intensiven Recherchen und Gesprächen mit Herstellern und unter Würdigung der
unterschiedlichen juristischen Meinungen ist nicht auszuschließen, dass Schadensfälle durch
die Verwendung abgelaufener Kartuschen bei Nutzern, Betreibern von Schießanlagen,
Standaufsichten oder Schießleitern zivilrechtliche (z.B. Schadensersatz bei Sachschäden) oder
strafrechtliche (z.B. fahrlässige Körperverletzung) Folgen nach sich ziehen können.
Die Herstellern weisen auf ihren Internetseiten jeweils deutlich auf die Nutzungsdauer und
auf die dann folgende Außerbetriebnahme von Kartuschen hin.
Die Technische Kommission empfiehlt daher folgende Vorgehensweise:
Kartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden.
Aufgrund der Haftung des Vereinsvorstandes und der Schießaufsichten gilt auf unserem Schießstand deshalb folgende Regelung :
Der Schütze ist für seine Druckluftkartusche alleine verantwortlich. Druckluftkartuschen mit abgelaufener Nutzungsdauer dürfen nicht verwendet werden. Die Nutzungsdauer wird durch Waffenkontrollen am Stand kontrolliert.
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Weiter wird auf eine Rückrufaktion von Aluminium-Druckluftkartuschen bis Herstel-lungsjahr Dezember 2005 der Fa. Anschütz hingewiesen. Betroffene Kartuschen dürfen ohne Überprüfung nicht mehr benutzt werden und sind sofort gefahrlos zu entleeren. Mehr...
Aushang im Vereinsheim ...
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